Zahnspangen

Eine Zahnspange mag zwar lästig erscheinen, aber sie ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem strahlenden Lächeln mit geraden und schönen Zähnen. Denn unsere Zähne sind ein wichtiger Bestandteil unserer Gesichtsästhetik und tragen zu unserem Selbstbewusstsein bei. In der Regel dauert eine solche Behandlung etwa zwei Jahre.

 

Es gibt verschiedene Arten von Zahnspangen, darunter herausnehmbare und festsitzende Varianten. Bei uns erhalten Sie jede Information über die verschiedenen Behandlungsmethoden einschließlich der damit verbundenen Kosten und des genauen Ablaufs der Behandlung.

Invisible

Die unsichtbare Zahnspange Invisible Aligner ist eine bequeme und unauffällige Möglichkeit, um Zahnfehlstellungen zu korrigieren und ein perfektes Lächeln zu erreichen.

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Herausnehmbare Zahnspange

Abnehmbare, aktive Behandlungsgeräte 

Eine herausnehmbare Zahnspange ist eine abnehmbare, aktive Behandlungsoption, die in einigen Fällen bereits im frühen Kindesalter ab vier bis fünf Jahren sinnvoll sein kann, sofern eine klare Indikation vorliegt. Mit einer herausnehmbaren Zahnspange können Korrekturen bereits vor dem Abschluss des Zahnwechsels durchgeführt werden. Allerdings erfordert dies eine zuverlässige Mitarbeit des Patienten, um die gewünschten Ergebnisse zu erzielen.

Festsitzende Zahnspange

Eine festsitzende Zahnspange ist eine kieferorthopädische Behandlungsmethode, bei der die Brackets und Bögen dauerhaft an den Zähnen befestigt werden. Diese Art der Zahnspange eignet sich besonders gut für komplexere Fälle von Zahnfehlstellungen, da sie gezielt und präzise arbeitet. Die Brackets werden individuell an jeden Zahn angepasst, um eine optimale Kraftübertragung zu gewährleisten. Weil eine festsitzende Zahnspange nicht entfernt werden kann, erfordert sie gründliche Mundhygiene, um Verfärbungen und Karies zu vermeiden.

„Gratis“-Zahnspange

Abnehmbare, aktive Behandlungsgeräte 

Für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr wird ein großer Teil der Kosten für eine Zahnspangenbehandlung von der Krankenversicherung übernommen. Es müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

 

  • Es muss eine Fehlstellung IOTN 4 oder IOTN 5 vorliegen. 
  • Es muss die Zuerkennung als Wahlkieferorthopäde vorliegen
    (liegt vor mit Gültigkeit ab 1.7.2015). 

Wird ein Wahlkieferorthopäde in Anspruch genommen, ist vor Behandlungsbeginn eine Bewilligung beim KVT einzuholen. 

Die Kostenerstattung beträgt 80% des Betrags, den die Kasse für dieselbe Leistung bei einem Vertragskieferorthopäden aufwenden würde, darf aber nicht höher sein als das tatsächlich entrichtete Honorar.

Weitere Informationen zur „Gratiszahnspange“ finden Sie auf der Website des Berufsverbandes der österreichischen Kieferorthopäden unter http://voek.info/index.php/faq-gratis-zahnspange.

Verschiedene Zahnspangen